Ev.-luth. Nicolaigemeinde Herzberg

ÜBERRASCHEND - OFFEN - VIELFÄLTIG

Die Kinderkirchenteams laden gemeinsam ein

Endlich ist es wieder so weit. Nach langer Pause freut es uns sehr, dass wir dieses Jahr wieder zu einer besonderen Aktion einladen können.
Vom 17. auf den 18. Juli wird es eine „Nacht der Mutigen“ mit anschließender Übernachtung in der Christuskirche geben. Eingeladen sind alle Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren.
Die Kinderkirchenteams der Nicolai- und Christusgemeinde planen ein tolles und abwechslungsreiches Programm mit Geschichten, Spielen, Basteln und Liedern rund um das Thema Mut.

Weiterlesen: Die lange Nacht der Mutgeschichten

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Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Nicolaigemeinde Herzberg

Die Pastoren Keil und Sulimma mit dem neu gewählten Kirchenvorstand. Vlnr. Die Herren  Bremer, Mundt, Salzmann, Bangemann, Störmer, Adler, 
die Damen Mönnig, Rohm, Lagg. Auf dem Bild fehlt Frau Anders

 

Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand ist ebenso wie das Pfarramt für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde verantwortlich. Er stellt die Räume und Mittel bereit, die für die Arbeit aller im geordneten Dienst in der Kirchengemeinde Tätigen erforderlich sind.
Der Kirchenvorstand hat im Rahmen des geltenden Rechts für die Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen und für die Einrichtung anderer Gemeindeämter zu sorgen.
Der Kirchenvorstand beruft ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für bestimmte Arbeitsgebiete. Er bestellt im Einvernehmen mit dem Pfarramt auf Vorschlag der Gemeindekreise deren Leitung.
Im Einvernehmen mit dem Pfarramt und im Rahmen des geltenden Rechts beschließt der Kirchenvorstand über die Zeiten der regelmäßigen Gottesdienste, über die Einführung, Verlegung und Abschaffung von Gottesdiensten sowie über Gottesdienstordnungen.Der Kirchenvorstand soll in der Kirchengemeinde außerhalb der Gottesdienste bestehende Formen kirchlicher Gemeinschaft und Tätigkeit fördern und zur Bildung neuer Formen anregen.
Der Kirchenvorstand hat der Kirchengemeinde über seine Tätigkeit in geeigneter Weise regelmäßig zu berichten. Einmal jährlich hat er hierfür eine Gemeindeversammlung einzuberufen.
Der Kirchenvorstand wirkt bei der Bildung des Kirchenkreistages mit.

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