Ev.-luth. Nicolaigemeinde Herzberg

ÜBERRASCHEND - OFFEN - VIELFÄLTIG

Gemeinsam mehr sehen und so neue Visionen von Kirche entwickeln

Unter diesem Motto ist Ende 2021 der Zukunftsprozess der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers gestartet.

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für den Kirchentag 2023 in Nürnberg

Vom 7. bis 11. Juni 2023 ist es endlich so weit: Der Deutsche Evangelische Kirchentag findet nach vier Jahren Pause wieder statt. Doch was genau ist der Kirchentag eigentlich? Wer sich darunter vorstellt, einen Tag in einer Kirche zu verbringen, liegt falsch.

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Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Nicolaigemeinde Herzberg

Die Pastoren Keil und Sulimma mit dem neu gewählten Kirchenvorstand. Vlnr. Die Herren  Bremer, Mundt, Salzmann, Bangemann, Störmer, Adler, 
die Damen Mönnig, Rohm, Lagg. Auf dem Bild fehlt Frau Anders

 

Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand ist ebenso wie das Pfarramt für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde verantwortlich. Er stellt die Räume und Mittel bereit, die für die Arbeit aller im geordneten Dienst in der Kirchengemeinde Tätigen erforderlich sind.
Der Kirchenvorstand hat im Rahmen des geltenden Rechts für die Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen und für die Einrichtung anderer Gemeindeämter zu sorgen.
Der Kirchenvorstand beruft ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für bestimmte Arbeitsgebiete. Er bestellt im Einvernehmen mit dem Pfarramt auf Vorschlag der Gemeindekreise deren Leitung.
Im Einvernehmen mit dem Pfarramt und im Rahmen des geltenden Rechts beschließt der Kirchenvorstand über die Zeiten der regelmäßigen Gottesdienste, über die Einführung, Verlegung und Abschaffung von Gottesdiensten sowie über Gottesdienstordnungen.Der Kirchenvorstand soll in der Kirchengemeinde außerhalb der Gottesdienste bestehende Formen kirchlicher Gemeinschaft und Tätigkeit fördern und zur Bildung neuer Formen anregen.
Der Kirchenvorstand hat der Kirchengemeinde über seine Tätigkeit in geeigneter Weise regelmäßig zu berichten. Einmal jährlich hat er hierfür eine Gemeindeversammlung einzuberufen.
Der Kirchenvorstand wirkt bei der Bildung des Kirchenkreistages mit.

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