Taufe ist etwas Wundervolles. Einmalig. Kostbar. Gottes großes Ja zu uns.
Darum laden unsere Gemeinden im kommenden Jahr 2023 dazu ein, gemeinsam die Taufe zu feiern.
oder wozu eine Predigt so alles gut ist.
Der Klimawandel wird durch die Erhitzung der Erdatmosphäre immer spürbarer. Das macht deutlich, wie notwendig Veränderungen sind, hin zu klimafreundlichen Techniken und Verhalten.
Gemeinsam mehr sehen und so neue Visionen von Kirche entwickeln
Unter diesem Motto ist Ende 2021 der Zukunftsprozess der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers gestartet.
für den Kirchentag 2023 in Nürnberg
Vom 7. bis 11. Juni 2023 ist es endlich so weit: Der Deutsche Evangelische Kirchentag findet nach vier Jahren Pause wieder statt. Doch was genau ist der Kirchentag eigentlich? Wer sich darunter vorstellt, einen Tag in einer Kirche zu verbringen, liegt falsch.
Das neue Jahr ist schon ein wenig „angeknabbert“ und bewegt dennoch unsere Herzen und Sinne. Was wird sich in 2023 wiederholen und was wird sich hoffentlich zum Guten ändern?
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Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Nicolaigemeinde Herzberg
Die Pastoren Keil und Sulimma mit dem neu gewählten Kirchenvorstand. Vlnr. Die Herren Bremer, Mundt, Salzmann, Bangemann, Störmer, Adler,
die Damen Mönnig, Rohm, Lagg. Auf dem Bild fehlt Frau Anders
Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand ist ebenso wie das Pfarramt für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde verantwortlich. Er stellt die Räume und Mittel bereit, die für die Arbeit aller im geordneten Dienst in der Kirchengemeinde Tätigen erforderlich sind.
Der Kirchenvorstand hat im Rahmen des geltenden Rechts für die Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen und für die Einrichtung anderer Gemeindeämter zu sorgen.
Der Kirchenvorstand beruft ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für bestimmte Arbeitsgebiete. Er bestellt im Einvernehmen mit dem Pfarramt auf Vorschlag der Gemeindekreise deren Leitung.
Im Einvernehmen mit dem Pfarramt und im Rahmen des geltenden Rechts beschließt der Kirchenvorstand über die Zeiten der regelmäßigen Gottesdienste, über die Einführung, Verlegung und Abschaffung von Gottesdiensten sowie über Gottesdienstordnungen.Der Kirchenvorstand soll in der Kirchengemeinde außerhalb der Gottesdienste bestehende Formen kirchlicher Gemeinschaft und Tätigkeit fördern und zur Bildung neuer Formen anregen.
Der Kirchenvorstand hat der Kirchengemeinde über seine Tätigkeit in geeigneter Weise regelmäßig zu berichten. Einmal jährlich hat er hierfür eine Gemeindeversammlung einzuberufen.
Der Kirchenvorstand wirkt bei der Bildung des Kirchenkreistages mit.